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   OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21   

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https://dejure.org/2021,49403
OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21 (https://dejure.org/2021,49403)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2021 - 6 B 314/21 (https://dejure.org/2021,49403)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 6 B 314/21 (https://dejure.org/2021,49403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1, FeV § 46 Abs. 1 Satz 1, FeV Anl. 4 zu § § 11, 13 und 14 Nr. 7.5.1, 7.5.2 und 7.6.1, FeV § 11 Abs. 5, FeV § 11 Abs. 6 Satz 1, FeV Anl. 4a zu § 11 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. a
    Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische (geistige) Störungen; manische Phase; Verwertbarkeit eines fachärztlichen Gutachtens; Wiedererlangung der Fahreignung nach Erlass des Widerspruchsbescheids (hier abgelehnt)

  • verkehrslexikon.de

    Verlust und Wiederhersteellung der Fahreignung bei schizoaffektiver Störung

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Verwertbarkeit Fahreignungsgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21

    Fahrerlaubnis; Entziehung; psychische Erkrankung; ärztliches Gutachten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Die Frage der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung stellt sich nur dann, wenn nach § 11 Abs. 8 FeV aus der Tatsache, dass sich der Betroffene weigert, das Fahreignungsgutachten beizubringen oder er dieses nicht fristgerecht beibringt, auf die Nichteignung geschlossen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 a. a. O. Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Angesichts der Größe der Gefahr, die von einer weiteren motorisierten Verkehrsteilnahme einer Person, an deren Fahreignung erhebliche und begründete Zweifel bestehen, für das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl unbeteiligter Personen ausgehen kann, ist der Arzt auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zuständigen Stellen des Staates von einschlägigen Tatsachen in Kenntnis zu setzen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

    Dies gilt vor allem auch für psychische Erkrankungen, die die Fahreignung in Frage stellen und zu schwerwiegenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer führen können, wie z. B. organische, affektive oder schizophrene Psychosen (vgl. Nummer 7.1, 7.5 und 7.6 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV sowie SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O.).7 Selbst wenn man demgegenüber unterstellt, dass die Antragsgegnerin die Informationen unter Bruch eines Berufsgeheimnisses erlangt hätte, ergäbe sich keine andere Beurteilung, weil dies nicht zu einem Verwertungsverbot für die Informationen bei ihr führen würde.

    Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht aus den eben bei der Offenbarungsbefugnis genannten Gründen bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung in aller Regel zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers bzw. -bewerbers aus (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O. Rn. 18 m. w. N.).

    Diese Erwägungen gelten unabhängig davon, ob der Eignungsmangel neu aufgetreten ist oder schon längere Zeit oder immer vorlag (st. Rspr; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Fahreignungsgutachten unabhängig davon, ob die Anordnung gerechtfertigt war, jedenfalls dann zu Lasten des Fahrerlaubnisinhabers verwertet werden, wenn es der Behörde vorgelegt wird (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, juris Rn. 26; Urt. v. 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 17 ff.).

    Die Frage der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung stellt sich nur dann, wenn nach § 11 Abs. 8 FeV aus der Tatsache, dass sich der Betroffene weigert, das Fahreignungsgutachten beizubringen oder er dieses nicht fristgerecht beibringt, auf die Nichteignung geschlossen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 a. a. O. Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der angefochtenen Verfügungen (BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, juris Rn. 13; zur Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen: v. 28. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, juris Rn. 1), hier also des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2021.

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Fahreignungsgutachten unabhängig davon, ob die Anordnung gerechtfertigt war, jedenfalls dann zu Lasten des Fahrerlaubnisinhabers verwertet werden, wenn es der Behörde vorgelegt wird (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, juris Rn. 26; Urt. v. 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Daher ist auch bei offensichtlicher Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs in der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO stets zu prüfen, ob das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung im Entscheidungszeitpunkt fortbesteht (zur Ausweisung eines Ausländers: BVerfG, Beschl. v. 12. September 1995 - 2 BvR 1179//95 -, juris Rn. 47; zur Entziehung der Fahrerlaubnis: BVerwG, Beschl. v. 5. November 2018 - 3 VR 1.18 -, juris Rn. 24).

    Bestehen die Zweifel an seiner Fahreignung hingegen fort, gebietet es die anzustellende Interessenabwägung nicht, die Wiederherstellung und Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Anfechtungsklage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis anzuordnen (BVerwG, Beschl. v. 5. November 2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der angefochtenen Verfügungen (BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, juris Rn. 13; zur Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen: v. 28. Juni 2012 - 3 C 30.11 -, juris Rn. 1), hier also des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2021.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Ist der Eignungsmangel, also das Fehlen der persönlichen Voraussetzungen des Fahrerlaubnisinhabers "erwiesen", verlangt der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrzeugführern, dass der Kraftfahrer, der die in körperlicher, geistiger oder charakterlicher Hinsicht zu stellenden Anforderungen nicht (mehr) erfüllt und deshalb für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr begründet, keine Kraftfahrzeuge mehr führen darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, juris Rn. 15, 16 für die Befähigung).
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Solange er den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung nicht führt, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
    Die Frage der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung stellt sich nur dann, wenn nach § 11 Abs. 8 FeV aus der Tatsache, dass sich der Betroffene weigert, das Fahreignungsgutachten beizubringen oder er dieses nicht fristgerecht beibringt, auf die Nichteignung geschlossen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 a. a. O. Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 6 B 72/22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bzw. eines kleinen Waffenscheins;

    Dagegen überwiegt das öffentliche und ggf. private Interesse an der Vollziehung, wenn der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21

    Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer

    Dagegen überwiegt das öffentliche und ggf. private Interesse an der Vollziehung, wenn der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 13. Lassen sich die Erfolgsaussichten bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht abschließend beurteilen, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Interessenabwägung das öffentliche und ggf. private Interesse an der sofortigen Vollziehung der behördlichen Verfügung und das private Interesse des Betroffenen und die Interessen Dritter, vorläufig von deren Wirkung verschont zu bleiben, gegeneinander abzuwägen (SächsOVG, Beschl. v. 24. April 2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 4; v. 19. Dezember 2018 - 5 B 229/18 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 06.10.2022 - 6 B 240/22

    Waffen- und sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit; Bestrebungen gegen die

    Dagegen überwiegt das öffentliche und ggf. private Interesse an der Vollziehung, wenn der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs (§ 80 Abs. Satz 1 Nr. 4 VwGO) - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Prognose der Zuverlässigkeit;

    Dagegen überwiegt das öffentliche und ggf. private Interesse an der Vollziehung, wenn der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs (§ 80 Abs. Satz 1 Nr. 4 VwGO) - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22

    Waffenrecht; Zuverlässigkeit; gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz

    Dagegen überwiegt das öffentliche und ggf. private Interesse an der Vollziehung, wenn der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember - 6 B 314/21 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 06.06.2023 - 6 A 83/21

    Verwertbarkeit von Beweismitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Entziehung

    Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht in aller Regel - und so auch im Streitfall - zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers aus (zur Verwertbarkeit von Informationen unter Bruch des Berufsgeheimnisses: SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember - 6 B 314/21 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 18; zur Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung nach § 81a Abs. 2 Satz 1 StPO: Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 3 B 282/17 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 183/22

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis; Prognose der Zuverlässigkeit

    Dagegen überwiegt das öffentliche und ggf. private Interesse an der Vollziehung, wenn der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 13).
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